Tarifstruktur ambulante Pauschalen: Erklärung zu Triggern, Pauschalen & ICD-10

Zuletzt aktualisiert: 28.04.2026


Ambulante Pauschalen: Zuordnung und Anwendung gemäss LKAAT Plus

Seit dem 1. Januar 2026 gilt im ambulanten ärztlichen Bereich ein neues Tarifsystem. Die Kombination aus TARDOC (Einzelleistungen) und ambulanten Pauschalen (Fallpauschalen) bildet dabei die beiden neue Tarifstrukturen. Für Arztpraxen ist deshalb wichtig zu verstehen, ob eine ambulante Behandlung über die Einzelleistungstarifstruktur TARDOC oder über die eigenständige Tarifstruktur der ambulanten Pauschalen vergütet wird.


Wie Leistungen, Pauschalen-Trigger und TARMED-Positionen im neuen Tarifsystem am einfachsten anhand des LKAAT Plus Browsers zugeordnet werden können, zeigen wir im separaten Blogbeitrag.


Was in einer ambulanten Pauschale enthalten ist

Fällt eine Behandlung unter eine ambulante Pauschale, werden alle an diesem Behandlungstag erbrachten Leistungen grundsätzlich über diese Pauschale vergütet. Dazu gehören in der Regel ärztliche und nichtärztliche Leistungen sowie weitere Bestandteile wie Verbrauchsmaterial, während der Behandlung applizierte Medikamente und Berichte.

Enthalten sind insbesondere:

  • Ärztliche und nichtärztliche Leistungen
  • Konsultation, Instruktion, Aktenstudium usw.
  • Berichte
  • während der Behandlung eingesetzte Medikamente und Verbrauchsmaterialien

Separat abrechenbar bleiben nur ausdrücklich vorgesehene Positionen, wie:

  • MiGeL
  • Implantate gemäss Liste
  • Mitgegebene Medikamente in SD-Kantonen
  • Labile und stabile Blutprodukte

Im Rahmen einer ambulanten Behandlung ist die Kombination von ambulanten Pauschalen mit TARDOC oder anderen ambulanten medizinischen Tarifen grundsätzlich ausgeschlossen.


Funktion der Pauschalen-Trigger

Bestimmte Leistungen im LKAAT gelten als Pauschalen-Trigger. Wird eine solche Position erfasst, fällt die Behandlung in den Bereich der ambulanten Pauschalen.

Die Zuordnung erfolgt anhand der erbrachten medizinischen Leistung, der ICD-10 Diagnose und weiterer Angaben in der Praxissoftware.

Im LKAAT Plus sind Pauschalen-Trigger als pauschalenrelevante Leistungspositionen erkennbar. Die Pauschalen-Trigger aktivieren die Pauschallogik. Entscheidend ist dabei, zuerst die passenden Trigger zu finden, die der tatsächlich erbrachten Leistung entsprechen. Die passende Pauschale wird danach systemseitig bestimmt.


Anwendung von Pauschalen in der Rechnungsstellung


Das folgende Beispiel zeigt eine ambulante Behandlung in der Praxissoftware Vitomed, bei der eine ambulante Pauschale ausgelöst wird. Die Praxissoftware ist mit dem Grouper der OAAT verbunden. Dieser ordnet auf Basis der erfassten Angaben die passende ambulante Pauschale zu. Die genaue Berechnungslogik ist für Praxen in der Regel nicht direkt einsehbar.

Beispiel der Behandlung: Exzision eines Melanoms (Region A3 - Kopf, grösser als 4 cm²)


Beschreibung der Leistungspositionen:

Zeile Nr. 1 – Abgegebenes Medikament

  • Position 7421733 – MINALGIN Tabl 500 mg oval 20 Stk
  • Separat abrechenbar, sofern tariflich zulässig.

Zeile Nr. 2 – Ambulante Pauschale

  • Position C09.12D – Eingriffe an Hautlappen, grossflächige Exzision, Wundverschluss, Drainage tiefer als subkutan oder Exzision eines tiefer als subkutanen Fremdkörpers mit konventionellem Röntgen
  • Vergütet die gesamte pauschalenrelevante Behandlung.

Zeilen Nr. 3 und 6 – TARDOC-Einzelleistungen

  • Position AA.00.0010 – Ärztliche Konsultation, erste 5 Min.
  • sowie Position MK.00.0010 – Dermatologische Untersuchung
  • Die TARDOC-Einzelleistungen sind bereits in der Pauschale inkludiert, daher werden diese im Vitomed automatisch auf den Betrag 0.00 gesetzt.

Zeile Nr. 4 – Pauschalen-Trigger als Hauptleistung

  • Position C09.KF.0160 – Exzision; Regionen A3, B3, C3, pro Läsion
  • Löst die zugeordnete Pauschale aus.

Zeile Nr. 5 – Pauschalen-Trigger als Zuschlagsleistung

  • Position C09.KF.Z007 – Subkutane Exzision, bis auf die Faszie reichend; alle Regionen
  • Ergänzt den Pauschalen-Trigger als Hauptleistung und beeinflusst ggf. die systemseitig bestimmte Pauschale.

Zeile ICD-10-Diagnose

  • Diagnose C43.9 – Bösartiges Melanom der Haut, nicht näher bezeichnet
  • Beschreibt die Verdachtsdiagnose mit Lokalisation.


ICD-10-Diagnose und Zuordnung

Bei der Abrechnung ambulanter Pauschalen werden die bisherigen Tessiner-Codes durch die ICD-10-Diagnose ersetzt. Dabei handelt es sich um standardisierte Diagnoseschlüssel zur medizinischen Einordnung einer Erkrankung. Für die korrekte Zuordnung der Pauschale ist die Diagnose relevant, welche den grössten Aufwand verursacht oder den Hauptanlass der Behandlung bildet.

Eine ungenaue oder falsche Diagnose kann zu einer fehlerhaften Zuordnung führen und dadurch eine nicht korrekte Pauschale auslösen.


Warum nur die passenden Trigger erfasst werden sollten

In der Praxis sollten nur die tatsächlich zur durchgeführten Behandlung zutreffenden Pauschalen-Trigger erfasst werden. Unnötige oder falsch gewählte Trigger können zu einer unpassenden Zuordnung, Rückfragen und zusätzlichem Korrekturaufwand führen. Solche Fehlerquellen zeigen sich auch bei vielen typischen TARDOC-Fehlern im Praxisalltag.


Wie viele Pauschalen pro Behandlungstag verrechnet werden dürfen

Im System der ambulanten Pauschalen kann grundsätzlich nur eine Pauschale pro Patient und Behandlungstag abgerechnet werden.

Mehrere Eingriffe am selben Tag

Auch bei mehreren gleichartigen Eingriffen in derselben Sitzung darf die passende Pauschale in der Regel nur einmal abgerechnet werden. Entscheidend ist nicht die Anzahl der einzelnen Eingriffe, sondern die tarifliche Einordnung des gesamten Behandlungstags.

Werden beispielsweise mehrere gleichartige Exzisionen in einer Sitzung durchgeführt, darf die entsprechende Pauschale trotzdem nur einmal verrechnet werden – nicht pro Eingriff.

Eingriffe an unterschiedlichen Tagen

Mehrere Pauschalen sind nur möglich, wenn Behandlungen an unterschiedlichen Tagen erfolgen. Voraussetzung ist, dass dies medizinisch notwendig und nachvollziehbar dokumentiert ist.

Was im Zweifelsfall sinnvoll ist

Bestehen Unsicherheiten bei der tariflichen Einordnung oder bei der Frage, ob ein Vorgehen medizinisch ausreichend begründet ist, empfiehlt es sich, dies vorgängig mit dem Vertrauensarzt der Versicherung zu klären. Ergänzend kann eine fachliche Begleitung durch Orchid AG helfen, die Abrechnung tarifkonform umzusetzen, Fehlerquellen zu vermeiden und die Dokumentation gezielt zu prüfen.

Unterstützung für Ihre Praxis


Wir helfen Arztpraxen dabei, die Abgrenzung zwischen TARDOC und ambulanten Pauschalen sauber umzusetzen, Unsicherheiten bei Pauschalen-Triggern zu reduzieren und die Abrechnung im Alltag verlässlich aufzustellen.




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