
Zuletzt aktualisiert: 22.04.2026
Der LKAAT Plus Online Browser zeigt, wie Leistungen seit dem 1. Januar 2026 im neuen Tarifsystem eingeordnet werden.
Grundlage dafür ist der Leistungskatalog ambulante Arzttarife (LKAAT). Er legt fest, ob eine Leistung über TARDOC oder über eine ambulante Pauschale abgerechnet wird, und verknüpft damit beide Tarife miteinander. Der Browser enthält alle TARDOC-Positionen sowie die auslösenden Triggerleistungen für ambulante Pauschalen. Damit bildet er eine zentrale tarifliche Grundlage im Praxisalltag.
Wichtig: Die Tarifstrukturen gelten für Leistungen gemäss KVG sowie UVG, IVG und MVG.
Für Arztpraxen ist der Browser insbesondere dann hilfreich, wenn geprüft werden soll, ob eine Leistung als Einzelleistung über TARDOC oder über eine ambulante Pauschale abzurechnen ist. Mehr zu typischen TARDOC Herausforderungen und Fehler im Praxisalltag finden Sie hier.
Die tarifliche Einordnung erfolgt im Browser über die farbliche Darstellung der Leistungen und Pauschalen. Zusätzlich sind TARDOC-Positionen an ihren unterschiedlich langen LKN-Nummern erkennbar.
TARDOC-Leistungen werden direkt angezeigt. Bei pauschalenrelevanten Leistungen erscheint im LKAAT Plus zuerst die auslösende Triggerleistung. Anschliessend werden die möglichen ambulanten Pauschalen angezeigt, aus denen die zutreffende Pauschale ausgewählt werden kann. So wird im Browser sichtbar, ob eine Leistung weiterhin als Einzelleistung im TARDOC verrechnet wird oder ob sie die Logik der ambulanten Pauschalen auslöst.
Hier eine Übersicht zu den Suchergebnissen für Wundverschluss:

Zuordnung der Suchergebnisse (Leistungstypen):
1.1 Grün: Pauschalen-Trigger als Hauptleistung
Beispiel: C09.KD.0090 - Débridement bei offener Wundbehandlung mit Einbezug komplexer Strukturen
Anzahl Zeichen: 9
1.2 Rot: Pauschalen-Trigger als Zuschlagsleistung
Beispiel: C09.KF.2011 - Mehrschichtiger Wundverschluss nach Exzision; Regionen A2, B2, C2
Anzahl Zeichen: 9
2.1 Rot: Einzelleistungen
Beispiel: MK.15.0030 - Wundversorgung ohne Einbezug komplexer Strukturen, erster cm
Anzahl Zeichen: 8
2.2 Rot: Zuschlagsleistungen
Beispiel: MK.25.0060 - + Zuschlag für mehrschichtigen Wundverschluss nach Exzision; Regionen A1, B1, C1
Anzahl Zeichen: 8
3. Blau: Ambulante Pauschalen
Beispiel: C09.12C - Wundversorgung mit Einbezug komplexer Strukturen
Anzahl Zeichen: 6
Ein einfacher Einstieg in den LKAAT Plus Browser ist die Suche nach einer bisherigen TARMED-Position. Dazu kann eine bekannte Positionsnummer oder eine Leistungsbezeichnung direkt in das Suchfeld eingegeben werden. Der Browser zeigt anschliessend, welche Position oder Pauschale ab 2026 zur Anwendung kommen können. Gerade bei der Umstellung zeigt sich häufig, dass frühere TARMED-Leistungen nicht mehr 1:1 übernommen, sondern tariflich neu eingeordnet sind.
Beispiel TARMED-Position: 00.0610 – Instruktion von Selbstmessungen / Selbstbehandlungen.
Diese Position kann direkt im LKAAT Plus gesucht werden. Der Browser schlägt danach automatisch die zutreffende neue TARDOC-Position vor, wie in diesem Fall die Position: AA.00.0070 – Instruktion von Selbstmessungen und/oder Selbstbehandlungen durch den Arzt, pro 1 Min.


Im LKAAT Plus werden mehrere Informationen gleichzeitig dargestellt. Für die Abrechnung sind insbesondere folgende Punkte relevant:
Zeigt, welche Qualifikation erforderlich ist, um die Leistung zu Lasten der Sozialversicherungen abzurechnen.
Dazu gehören Facharzttitel, Schwerpunkte sowie Fähigkeits- und Fertigkeitsausweise gemäss WBO.
Beispiel: 9999 = für alle Fachbereiche zulässig
Zeigt, in welcher Form eine Tarifposition aufgebaut ist und verrechnet wird.
Man unterscheidet insbesondere zwischen folgenden Typen:
Die Leistung im engeren Sinne umfasst die ärztliche Zeit, die unmittelbar für die Behandlung des Patienten erforderlich ist. Verrechnet werden darf also nur die Zeit, in der die Ärztin oder der Arzt selbst eine direkte medizinische Leistung erbringt.
Neu im TARDOC ist, dass viele Leistungen im 1-Minuten-Takt abgerechnet werden können. Dadurch ist die Leistungserfassung genauer und der tatsächliche ärztliche Aufwand besser nachvollziehbar.
Nichtärztliche Tätigkeiten dürfen nicht als Leistung im engeren Sinne verrechnet werden. Für diese bestehen separate Tarifpositionen, zum Beispiel:
- AK.00.0020 - Nichtärztliche Blutentnahme (venös)
- AM.00.0010 - Nichtärztliche, nichtspezialisierte Betreuung / Überwachung, pro 15 Min.
Führt der Arzt ein Patientengespräch oder eine Untersuchung selbst durch, zählt diese Zeit als Leistung im engeren Sinne. Nimmt hingegen eine MPA Blut ab oder übernimmt die Überwachung, ist diese Zeit über die entsprechende nichtärztliche Position abzurechnen.
Die Raumbelegung beschreibt die Zeit, in der ein Patient Räume, Infrastruktur und nichtärztliches Personal beansprucht – auch ohne direkte ärztliche Tätigkeit.
Beispiel: Ein Patient wird im Behandlungsraum überwacht oder vorbereitet. Obwohl der Arzt nicht anwesend ist, entsteht in dieser Zeit eine Raumbelegung, da Raum und Personal genutzt werden.
Die Vergütung einer Leistung setzt sich aus der ärztlichen Leistung (AL) und der Infrastruktur- und Personalleistung (IPL) zusammen. AL und IPL ergeben zusammen die gesamten Taxpunkte.
Neu gilt für die Berechnung: Taxpunkte × Taxpunktwert × External Factor (EF) = CHF
Der External Factor (EF) ist ein zusätzlicher Faktor auf Bundesebene zur Steuerung der Kosten im Gesundheitswesen. Im Einführungsjahr 2026 beträgt der External Factor 1.00. Anpassungen erfolgen im Rahmen der dynamischen Kostenneutralität bzw. Fallkostenstabilität zeitversetzt.
Beispiel: Bei der Position VA.00.0010 (Gastroskopie) gilt:
46.95 AL + 66.81 IPL = 113.76 Taxpunkte
113.76 × CHF 0.89* × 1.0 = CHF 101.25
*TPW kantonal unterschiedlich
Ergänzt den Titel der Tarifposition durch eine fachlich-inhaltliche Beschreibung der erbrachten Leistung. Der Detaillierungsgrad kann je nach Tarifposition unterschiedlich ausfallen und von kurzen Hinweisen bis zu ausführlicheren medizinischen Erläuterungen reichen.
Entscheidend ist, dass die medizinische Dokumentation vollständig ist und die verrechnete Leistung sowie deren Interpretation nachvollziehbar und korrekt abbildet.
Hier ist entscheidend, laufend zu prüfen,
Beispielsweise darf die Dermatologische Untersuchung mit MK.00.0010 nur 2-mal innerhalb von 90 Tagen verrechnet werden.
Andere Leistungen unterliegen Zeit- oder Mengenlimitationen und dürfen nur innerhalb klar definierter Grenzen verrechnet werden.
Beispiel: AA.00.0070 – Instruktion von Selbstmessungen und/oder Selbstbehandlungen durch den Arzt, pro 1 Min.
Solche Limitationen sollten in der Abrechnung konsequent geprüft werden, da auch hier Fehler schnell zu Rückweisungen führen können.
Dieser Hinweis zeigt die früheren TARMED-Positionen und erleichtert die Orientierung im neuen System.
Die Angabe der Vorgänger-Position dient der Orientierung. Sie kann unvollständig sein und ist kein offizieller Bestandteil der Tarifstruktur.Der Verweis auf die alte Position sollte deshalb nicht als Begründung gegenüber Kostenträgern bei Rückweisungen oder Rückfragen verwendet werden.
Für die korrekte Anwendung von TARDOC und ambulanten Pauschalen empfiehlt sich in der Praxis ein strukturierter Ablauf:
Weitere Informationen zu Pauschalen-Triggern, ICD-10-Diagnosen und der korrekten Zuordnung finden Sie in unserem separaten Beitrag zur Tarifstruktur ambulante Pauschalen.
Neben der reinen Zuordnung von Leistungen ist insbesondere auch die korrekte Identifikation und Verrechnung von Wechselzeiten relevant. Diesen Punkt behandeln wir in einem nächsten Blogbeitrag.
Orchid begleitet Arztpraxen bei der praktischen Umsetzung von TARDOC und ambulanten Pauschalen – von der Beratung über Schulungen bis hin zur kompletten externen Abrechnungslösung. Wir helfen Ihnen dabei, Fehlerquellen zu reduzieren, Abläufe zu optimieren und Ihre Abrechnung nachhaltig zu stabilisieren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: Wie Orchid Arztpraxen bei der Abrechnung mit TARDOC und ambulanten Pauschalen unterstützt.